Das Treppenhaus einer Stockwerkeigentümergeischaft (StWEG) ist oft ein Ort der Begegnung –
leider aber auch ein Ort der Ablage. Was für den einen der praktische Abstellplatz für den
Kinderwagen oder die dekorative Monstera-Pflanze ist, ist für die Feuerpolizei ein gefährliches
Hindernis.
In der Schweiz sind die Regeln streng, aber klar. Doch wo zieht das Gesetz die Linie zwischen
„heimelig“ und „brandgefährlich“?
Die rechtliche Basis: Fluchtweg ist nicht Lagerfläche
In der Schweiz geben die Brandschutzvorschriften der VKF (Vereinigung Kantonaler
Feuerversicherungen) den Takt vor. Die Logik dahinter ist simpel: Das Treppenhaus ist der primäre
Fluchtweg. Im Ernstfall muss dieser rauchfrei und hindernisfrei sein – und zwar auch dann, wenn
man bei Stromausfall und dichtem Qualm nichts sieht.
1. Die „Null-Toleranz“-Zone
Grundsätzlich gilt: Fluchtwege müssen brandlastfrei gehalten werden. Das bedeutet, alles, was
brennen kann oder im Weg steht, hat im Treppenhaus nichts verloren.
- Schuhschränke & Holzregale: Absolut tabu. Sie sind brennbar und verengen den
Durchgang.
- Altpapier & Karton: Ein Klassiker, aber brandrechtlich ein Albtraum.
- Garderoben: Mäntel und Jacken fangen extrem schnell Feuer und erzeugen dichten Rauch.
2. Der Kinderwagen-Konflikt
Hier wird es oft emotional. Das Bundesgericht hat festgehalten, dass ein Kinderwagen kurzzeitig
(z.B. während des Besuchs oder für kurze Pausen) stehen darf, sofern die Mindestbreite des
Fluchtwegs (meist 1.20 m) nicht unterschritten wird. Als Dauerparkplatz ist er jedoch unzulässig,
vor allem wenn er den Durchgang behindert oder die Brandlast erhöht.
3. Dekoration: Pflanzen und Fussmatten
Ein kleiner Blumentopf aus Ton (nicht brennbar) wird oft toleriert, solange er die Reinigung nichtbehindert und kein Stolperstein ist. Bei der Fussmatte scheiden sich die Geister: Eine kleine Matte vor der Tür wird meist akzeptiert, solange sie nicht zur „Teppichlandschaft“ ausartet.
Wer haftet, wenn es brennt?
Das ist der Punkt, an dem der Spass aufhört. Wenn die Feuerpolizei bei einer Kontrolle Mängel feststellt, geht die Verfügung an die Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG) bzw. die Verwaltung.
- Kosten: Die Bussgelder oder Kosten für die Räumung trägt die Gemeinschaft – und damit am Ende alle Eigentümer über den Erneuerungsfonds oder die Nebenkosten.
- Regress: Kommt es zu einem Personenschaden, weil jemand über ein Veloschloss gestolpert ist oder wegen eines brennenden Schrankes nicht fliehen konnte, kann die Versicherung Rückgriff (Regress) auf den Verursacher nehmen.
Tipps für ein friedliches (und sicheres) Zusammenleben
- Das Hausreglement schlägt die Brücke: Definieren Sie klar im Reglement, was erlaubt ist
(z.B. „Nur Fussmatten und eine ungiftige Pflanze pro Stockwerk“).
- Die 1.20-Meter-Regel: Markieren Sie im Zweifelsfall die Fluchtwegbreite. Was darüber
hinausragt, muss weg.
- Digitaler Check: Nutzen Sie Ihr Finanzadministration-Tool, um die Kosten für
Brandschutzkontrollen oder notwendige Räumungen transparent für alle Eigentümer
auszuweisen. Nichts überzeugt mehr als schwarze Zahlen auf weissem Grund.
Fazit
Ein freies Treppenhaus ist kein Zeichen von Unbequemlichkeit, sondern gelebte Sicherheit. Als
Delegierter oder Eigentümer einer StWEG ist es klug, hier konsequent zu sein – auch wenn es den
Nachbarschaftsfrieden kurzzeitig strapaziert. Im Ernstfall zählt jede Sekunde, nicht jeder
Schuhschrank.